In der Genossenschaft wohnen bedeutet sicheres Wohnen. Durch die Einzahlung von wohnbezogenen Anteilen werden die Mitglieder Eigentümer der Genossenschaft, die dann ihrerseits die Wohnungen ihren Mitgliedern zur lebenslangen Nutzung überlässt. Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Eine Übertragung der eigenen Anteile auf Erben ist möglich.
Die Genossenschaftsmitglieder können direkten Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft und die Gestaltung der Gebäude nehmen und so auch das Leben in den Quartieren mitgestalten. Mögliche Überschüsse aus Mieteinnahmen werden in die Instandhaltung und die Verbesserung des nachbarschaftlichen Wohnumfeldes investiert.
Das genossenschaftliche Wohnen ist eine tragende Säule der Wohnraumversorgung. Es ist flexibel wie Miete und sicher wie das Wohnen im Eigentum. Die Zeichnung von wohnbezogenen Genossenschaftsanteile ist die nachhaltige Investition in die eigene Wohnraumversorgung und in eine starken Nachbarschaft.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung wird von der KFW-Bank mit einem Darlehensbetrag bis zu 50.000 EUR gefördert.