Was ist das genossenschaftliche Prinzip?

Die Grundprinzipien der Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern, jedes Mitglied hat (nur) eine Stimme. Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Unter dem Dach der Genossenschaft realisieren die Mitglieder ihren Wunsch nach einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu leistbaren und selbst bestimmten Mieten.

Wohnungen sollen entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder gebaut und von den Mitglieder selbst verwaltet werden.

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