Vorstand und Aufsichtsrat

Jede Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein.

Der Vorstand der raumFAIR eG besteht aus drei Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Genossenschaft wird ausschließlich durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die vertretungsberechtigten Vorstände werden im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Regensburg eingetragen (GnR 674).

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann der Aufsichtsrat von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Unterlagen der Genossenschaft einsehen und prüfen. Im Aufsichtsrat der raumFAIR eG sind die (zukünftigen) Bewohner eines Wohnhauses mit je einer Person vertreten.

 

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