Was kostet genossenschaftliches Wohnen?

Bei Wohnungsgenossenschaften erfolgt die Finanzierung der Gebäude durch solidarische Anteilszeichnung. Die sogenannten wohnbezogenen Anteile werden der Genossenschaft für die Dauer der Wohnphase (Mietzeit) von den wohnenden Mitgliedern als Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Zieht ein Mitglied aus der Wohnung aus, wird nach der satzungsgemäßen Kündigungsfrist das Genossenschaftsguthaben ausbezahlt.

Die Miete (Nutzungsentgelt) während der Wohnphase ist eine reine Kostenmiete. Mit Kostenmiete wird der Mietzins bezeichnet, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten (Zinsen und Tilgung) erforderlich ist. Ein Gewinn (den die Mieter letztlich mit ihrer Miete zahlen müssten) ist nicht beabsichtigt, wohl aber von Anfang Rücklagen für die Erhaltung der Gebäude.

Die Genossenschaft raumFAIR ermöglicht so die Schaffung von Wohnraum zu transparenten und fairen (Selbst-)Kosten.

So kann beispielsweise das monatliche Nutzungsentgelt bei 13,00 €/m² und die einmaligen wohnungsbezogenen Anteile bei 1.600 €/m² liegen (z.B. 75 m² Wohnung = 120.000 Euro wohnungsbezogene Anteile).

  • Veröffentlicht in: