Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform. Der Zweck einer Genossenschaft ist immer, „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Die Grundsätze sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Wie die Aktiengesellschaft oder auch die GmbH ist die Genossenschaft ein Wirtschaftsunternehmen. Bekannt sind Banken, die als Genossenschaften organisiert sind, Energiegenossenschaften, Winzergenossenschaften oder eben die Wohnungsgenossenschaften.

Organisation der Genossenschaft

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und werden gleich behandelt. Sie haben bei Abstimmungen und Wahlen eine Stimme. Die Geschäfte führt der Vorstand, er vertritt die Genossenschaft rechtlich. Der Vorstand einer Wohnungsgenossenschaft wird in der Regel vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt. Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Mitglieder der Genossenschaft und kontrolliert und berät den Vorstand in dieser Funktion.

Rechtliche Grundlagen und Kontrollinstanzen

Der Betrieb einer Genossenschaft ist gesetzlich geregelt. Im Genossenschaftsgesetzt finden sich Regelungen zur Satzung, zur Mitgliedschaft, zur Prüfung, zur Haftung, zum Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung.

Die Satzung

Jede Genossenschaft gibt sich eine Satzung, die bei der Gründung geprüft wird. Darin sind zum Beispiel geregelt: Höhe der Geschäftsanteile, Kündigungsfristen, Amtszeiten von Vorständen und Aufsichtsräten.

Die Generalversammlung

Ein wichtiges Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Diese findet wie eine Mitgliederversammlung jährlich statt. Es werden die Bilanz und der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht vorgestellt, der Aufsichtsrat und Vorstand entlastet und es finden die Wahlen (zum Aufsichtsrat) statt.

Der Vorstand

Die Genossenschaft muss einen Vorstand haben. Dieser besteht in der Regel aus zwei Personen, die nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind, also rechtsverbindliche Geschäfte abschließen können. Die Mitglieder des Vorstands müssen Mitglieder der Genossenschaft und im Genossenschaftsregister eingetragen sein.

Aufsichtsrat und Prüfungsverband

Die Geschäftsführung der Genossenschaft wird nicht nur durch den Aufsichtsrat und die Generalversammlung kontrolliert, sondern zusätzlich jährlich vom Prüfungsverband geprüft. Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören. Für die Genossenschaften besteht die Verpflichtung zur Veröffentlichung: Die Jahresabschlüsse sind beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen, damit sie fristgerecht und für jede und jeden zugänglich online veröffentlicht werden können.

Die Genossenschaft – Organigramm

Wie funktioniert die raumFAIR?

Im Handbuch finden Sie alle Informationen über die Genossenschaft inkl. Rechenbeispiele u.v.m.

Die Rahmen-
bedingungen bei
raumFAIR

Alle Genoss:innen der raumFAIR haben eine Stimme, egal, ob sie wohnen oder nicht und wie hoch ihr Geschäftsguthaben ist. Die Höhe der Geschäftsanteile beläuft sich auf 500 Euro pro Anteil. Beim Beitritt verpflichtet man sich zur Zeichnung von zwei Geschäftsanteilen – sogenannte Pflichtanteile. Das Eintrittsgeld liegt derzeit bei 250 Euro einmalig. Die Höhe der Verwaltungspauschale wird auf der jährlichen Generalversammlung abgestimmt und beschlossen und beträgt derzeit 100 Euro pro Jahr. Gekündigt werden kann bis 31.12. des Jahres mit einer Frist von zwei Jahren.

Die Genossenschaft raumFAIR gehört seit ihrer Gründung dem Prüfungsverband PdK Berlin an. Dieser prüft die Genossenschaft jährlich, zum Teil in den Räumen der Geschäftsstelle.

Die Bewohner:innen haben bei der raumFair eine höhere Sicherheit als auf dem freien Mietmarkt, da sich die raumFAIR zur Wohnungsgemeinnützigkeit bekennt. Das bedeutet, dass die Miete an den Kosten bemessen wird (Kostenmiete) und nicht an dem, was marktüblich oder marktmöglich wäre (Marktmiete). Außerdem verkauft raumFAIR keine Wohnungen oder Wohnanlagen und kündigt nicht aufgrund von Eigenbedarf. Die Bewohner:innen haben somit ein lebenslanges Nutzungsrecht. Dieses kann auch auf Erben von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen übergehen.

Neue Projekte

In der raumFAIR entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam über das Umsetzen von neuen Wohnprojekten. Es wird unterschieden in Konkretisierung und Realisierung. Mit dem sogenannten Konkretisierungsbeschluss kann der Vorstand mit einer Projektidee an die Öffentlichkeit gehen und etwa an einer Grundstücksausschreibung teilnehmen. Erst mit dem sogenannten Realisierungsbeschluss wird das Projekt konkret weiterentwickelt, Verträge und Verbindlichkeiten geschlossen und zum Beispiel ein Grundstück zur Bebauung gekauft

FAQ

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung und die Zeichnung und Einzahlung der in der Satzung verankerten Geschäftsanteile (Mindesteinlage) und die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft erworben.

Genossenschaftsmitglieder haben ein lebenslanges Wohnrecht (sie können quasi nicht gekündigt werden). Die Miete soll langfristig leistbar sein (es handelt sich um eine sogenannte Kostenmiete). Genossenschaftsmitglieder haben sowohl in der Entwicklung und Planung von Wohnprojekten wie auch bei deren Bewirtschaftung und Verwaltung ein Mitspracherecht. Genossenschaftsmitglieder wohnen selbstbestimmt, denn sie sind „Mieter im eigenen Haus“. Alle Genossenschaftsmitglieder haben die gleichen Interessen und die gleichen Mitbestimmungsrechte. Genossenschaftswohnungen werden langfristig bewirtschaftet, das heißt, es werden von Anfang an Rücklagen für Instandhaltungen und zukünftige Investitionen zurückgelegt.

Genossenschaftswohnungen sind Gemeinschaftseigentum. Bei raumFAIR gibt es keine Mischformen wie Wohnungseigentum und Miete.

Ja, denn sie ist ein Wirtschaftsunternehmen und sollte sich durch die Erwirtschaftung von Überschüssen auch einen unternehmerischen Handlungsspielraum schaffen. Da die Überschüsse hauptsächlich durch Mieteinnahmen erwirtschaftet werden können, sollten diese moderat sein, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Genossenschaftsmitglieder zu vermeiden.

raumFAIR versteht sich als Genossenschaft, die nicht nur Projekte verwirklicht, die von den Genossenschaftsmitgliedern initiiert werden. Die raumFAIR ist daher offen für Projektinitiativen, die eine realistische Idee, ausreichend Interessent:innen und den Zugriff auf ein Grundstück haben. Die Projektinitiativen nutzen den rechtlichen Rahmen, die personellen Ressourcen und das Knowhow der Genossenschaft für ihre Projektidee.

Nein, denn die Zinsen müssten die Genossenschaftsmitglieder selbst über ihre Mietzahlungen erwirtschaften und das würde das Wohnen verteuern. Allerdings nehmen die Pflichtanteile zur Begründung der Mitgliedschaft sowie eingezahlte weitere (freiwillige) Anteile an einer möglichen Dividendenausschüttung der Genossenschaft teil. Über die Verwendung von möglichen Jahresüberschüssen und damit über mögliche Dividenden entscheiden die Genossenschaftsmitglieder regelmäßig auf der Generalversammlung selbst.

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Jede Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein.

Der Vorstand der raumFAIR eG besteht aus drei Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Genossenschaft wird ausschließlich durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die vertretungsberechtigten Vorstände werden im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Regensburg eingetragen (GnR 674).

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann der Aufsichtsrat vom Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Unterlagen der Genossenschaft einsehen und prüfen. Im Aufsichtsrat der raumFAIR eG sollen die (zukünftigen) Bewohner:innen der Wohnprojekte durch jeweils eine Person vertreten sein. Der Aufsichtsrat der raumFAIR eG besteht derzeit aus drei Personen.

In der Genossenschaft wohnen bedeutet sicheres Wohnen. Durch die Einzahlung von wohnbezogenen Pflichtanteilen werden die Mitglieder Eigentümer der Genossenschaft, die dann ihrerseits die Wohnungen ihren Mitgliedern zur lebenslangen Nutzung überlässt. Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Eine Übertragung der eigenen Anteile auf Erben ist möglich.

Die Genossenschaftsmitglieder können direkten Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft und die Gestaltung der Gebäude nehmen und so auch das Leben in den Quartieren mitgestalten. Die Mieten werden nicht dem willkürlichen Marktgeschehen angepasst und sollen langfristig konstant niedrig gehalten werden.

Das genossenschaftliche Wohnen ist eine tragende Säule der Wohnraumversorgung. Es ist flexibel wie Miete und sicher wie das Wohnen im Eigentum. Genossenschaftsmitglieder sind Mieter:innen im eigenen Haus. Die Zeichnung von wohnbezogenen Genossenschaftsanteilen ist die nachhaltige Investition in die eigene Wohnraumversorgung und in eine starke Nachbarschaft.

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung kann von der KFW-Bank durch den Kredit Nr. 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens gefördert werden. Aktuelle Konditionen finden sie auf der Seite der KFW-Bank.

Bei Wohnungsgenossenschaften erfolgt die Finanzierung der Gebäude durch solidarische Anteilszeichnung. Die sogenannten wohnbezogenen Pflichtanteile werden der Genossenschaft für die Dauer der Wohnphase (Mietzeit) von den wohnenden Mitgliedern als Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Zieht ein Mitglied aus der Wohnung aus und kündigt die wohnbezogenen Pflichtanteile, wird nach der satzungsgemäßen Kündigungsfrist das Genossenschaftsguthaben ausbezahlt.

Die Miete (Nutzungsentgelt) während der Wohnphase ist eine reine Kostenmiete. Mit Kostenmiete wird der Mietzins bezeichnet, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten (Zinsen und Tilgung) und Bewirtschaftungskosten (Hausverwaltung, Instandhaltung und Ausfallrisiko) erforderlich ist. Ein Gewinn (den die Mieter:innen letztlich mit ihrer Miete zahlen müssten) ist nicht beabsichtigt, wohl aber Überschuss, um die Kosten der Genossenschaft und ihre Handlungsfähigkeit abzudecken. Die Genossenschaft raumFAIR ermöglicht so die Schaffung von Wohnraum zu fairen und transparenten (Selbst-)Kosten.

Die Grundprinzipien der Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern, jedes Mitglied hat (nur) eine Stimme. Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstands und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Unter dem Dach der Genossenschaft realisieren die Mitglieder ihren Wunsch nach einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu leistbaren und selbst bestimmten Mieten. Wohnungen sollen entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder gebaut und von den Mitgliedern selbst verwaltet werden.

Ja, da Genossenschaftsanteile zum Vermögen gehören, sind sie auch Bestandteil der Erbmasse. Genossenschaftsanteile können natürlich auch verschenkt werden.

Das genossenschaftliche Wohnrecht ist kein Eigentumsrecht, sondern ein lebenslanges Wohnrecht. Deshalb kann die Wohnung nach dem Tode auch nicht vererbt werden. Lediglich die Genossenschaftsanteile können vererbt werden und damit in der Regel der Anspruch auf eine Wohnung. Das kann entweder die Wohnung sein, in der der Erbe oder die Erbin – im Normalfall also der Ehepartner oder die Kinder – bereits wohnen, eventuell aber auch eine andere, besser geeignete Genossenschaftswohnung.

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