Fragen zum genossenschaftlichen Planen, Bauen und Wohnen

Organe der Genossenschaft

Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat

Jede Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein.

Der Vorstand der raumFAIR eG besteht aus drei Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die Genossenschaft wird ausschließlich durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die vertretungsberechtigten Vorstände werden im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Regensburg eingetragen (GnR 674).

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern in der Generalversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck kann der Aufsichtsrat von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Unterlagen der Genossenschaft einsehen und prüfen. Im Aufsichtsrat der raumFAIR eG sind die (zukünftigen) Bewohner eines Wohnhauses mit je einer Person vertreten.

 

Wohnung vererben?

Das genossenschaftliche Wohnrecht ist kein Eigentumsrecht, sondern ein lebenslanges Wohnrecht. Deshalb kann die Wohnung nach dem Tode auch nicht vererbt werden. Lediglich die Genossenschaftsanteile können vererbt werden und damit in der Regel der Anspruch auf eine Wohnung. Das kann entweder die Wohnung sein, in der der/die Erbe/n – im Normalfall also der Ehepartner oder die Kinder – bereits wohnen, evtl. aber auch eine andere, besser geeignete Genossenschaftswohnung.

auf Dauer sicheres Wohnen

In der Genossenschaft wohnen bedeutet sicheres Wohnen. Durch die Einzahlung von wohnbezogenen Anteilen werden die Mitglieder Eigentümer der Genossenschaft, die dann ihrerseits die Wohnungen ihren Mitgliedern zur lebenslangen Nutzung überlässt. Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Eine Übertragung der eigenen Anteile auf Erben ist möglich.

Die Genossenschaftsmitglieder können direkten Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft und die Gestaltung der Gebäude nehmen und so auch das Leben in den Quartieren mitgestalten. Mögliche Überschüsse aus Mieteinnahmen werden in die Instandhaltung und die Verbesserung des nachbarschaftlichen Wohnumfeldes investiert.

Das genossenschaftliche Wohnen ist eine tragende Säule der Wohnraumversorgung. Es ist flexibel wie Miete und sicher wie das Wohnen im Eigentum. Die Zeichnung von wohnbezogenen Genossenschaftsanteile ist die nachhaltige Investition in die eigene Wohnraumversorgung und in eine starken Nachbarschaft.

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung wird von der KFW-Bank mit einem Darlehensbetrag bis zu 50.000 EUR gefördert.

Was kostet genossenschaftliches Wohnen?

Bei Wohnungsgenossenschaften erfolgt die Finanzierung der Gebäude durch solidarische Anteilszeichnung. Die sogenannten wohnbezogenen Anteile werden der Genossenschaft für die Dauer der Wohnphase (Mietzeit) von den wohnenden Mitgliedern als Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Zieht ein Mitglied aus der Wohnung aus, wird nach der satzungsgemäßen Kündigungsfrist das Genossenschaftsguthaben ausbezahlt.

Die Miete (Nutzungsentgelt) während der Wohnphase ist eine reine Kostenmiete. Mit Kostenmiete wird der Mietzins bezeichnet, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten (Zinsen und Tilgung) erforderlich ist. Ein Gewinn (den die Mieter letztlich mit ihrer Miete zahlen müssten) ist nicht beabsichtigt, wohl aber von Anfang Rücklagen für die Erhaltung der Gebäude.

Die Genossenschaft raumFAIR ermöglicht so die Schaffung von Wohnraum zu transparenten und fairen (Selbst-)Kosten.

So kann beispielsweise das monatliche Nutzungsentgelt bei 13,00 €/m² und die einmaligen wohnungsbezogenen Anteile bei 1.600 €/m² liegen (z.B. 75 m² Wohnung = 120.000 Euro wohnungsbezogene Anteile).

Was ist das genossenschaftliche Prinzip?

Die Grundprinzipien der Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern, jedes Mitglied hat (nur) eine Stimme. Die Mitglieder unserer Genossenschaft wählen alle fünf Jahre die Mitglieder des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Unter dem Dach der Genossenschaft realisieren die Mitglieder ihren Wunsch nach einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung zu leistbaren und selbst bestimmten Mieten.

Wohnungen sollen entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder gebaut und von den Mitglieder selbst verwaltet werden.